Allgemeine Geschäftsbedingungen der Visionsberatung GmbH

Stand vom 12.01.2025

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Visionsberatung GmbH, Birkenbusch 14, 53757 Sankt Augustin, vertreten durch den Geschäftsführer (im Folgenden »Visionsberatung« genannt) und ihren Kunden (im Folgenden »Kunde« genannt).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und treten 30 Tage nach Erhalt der Mitteilung in Kraft, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform widerspricht.

Vertragsgegenstand

Die Visionsberatung erbringt Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Management, Strategie und IT-Beratung, einschließlich der Entwicklung und Implementierung von Prototypen, der Erstellung von Konzepten und Softwarelösungen sowie Dokumentationen.

Der genaue Leistungsumfang wird in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt, die Bestandteil des Vertrages ist.

Sofern nicht anders festgelegt, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit festgelegter Laufzeit enden automatisch, es sei denn, sie werden ausdrücklich verlängert. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Leistungsumfang und Pflichten

Die Visionsberatung erbringt die vereinbarten Dienstleistungen gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden wissenschaftlichen und technischen Standards.

Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde gewährleistet den Zugang zu relevanter Infrastruktur und stellt sicher, dass Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Falls durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten des Kunden die Beratungsleistungen nicht wie vereinbart erbracht werden können, sind die Kosten für die vereinbarten Leistungszeiten dennoch vom Kunden zu tragen.

Sollten die vom Kunden bereitgestellten Informationen unvollständig oder falsch sein, behält sich die Visionsberatung vor, zusätzliche Kosten für die notwendige Nacharbeit zu berechnen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Haftung

Die Visionsberatung haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (z.B. Lieferung der Dienstleistung, Beratungsqualität). Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden sämtlicher Art oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Die Visionsberatung garantiert nicht den Erfolg der durchgeführten Beratungsmaßnahmen, sondern lediglich die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.

Die Visionsberatung haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Kriege, Pandemien oder gesetzliche Änderungen.

Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.

Vergütung

Die Vergütung der Leistungen erfolgt gemäß der im Vertrag festgelegten Honorare zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vorauszahlungen für größere Projekte können vereinbart werden.

Sofern nicht anders festgelegt, bezieht sich die vereinbarte Vergütung immer auf Remote-Tätigkeiten. Alle notwendigen Auslagen für Reisen, Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwände, die im Zusammenhang mit vor-Ort-Terminen entstehen, werden separat berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen ohne Abzug zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich die Visionsberatung vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Geheimhaltung

Die Visionsberatung verpflichtet sich, alle im Rahmen der Tätigkeit erhaltenen Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Unter »Dritten« sind alle Personen oder Unternehmen zu verstehen, die nicht zur Erfüllung des Vertrags notwendig sind.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle vertraulichen Informationen auf Verlangen des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten.

Die Visionsberatung hat das Recht, Erfolgsgeschichten und Testimonials des Kunden als Referenz zu verwenden. Die Festlegung der konkreten Darstellung und Verwendung erfolgen dabei in enger Abstimmung mit dem Kunden.

Urheberrechte und Nutzungsrechte

Die im Rahmen der Beratungsleistungen erstellten Konzepte, Berichte, Analysen, Programmcodes und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum der Visionsberatung.

Der Kunde erhält ein nichtexklusives, nichtübertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke. Die Veränderung, Weiterverbreitung oder Nutzung durch Dritte erfordert schriftliche Zustimmung der Visionsberatung. Für die Nutzung durch Dritte gelten gesonderte Lizenzvereinbarungen.

Die Rechte an den Inhalten, die auf Basis der Daten des Kunden entwickelt wurden, verbleiben beim Kunden. Darunter zählen insbesondere Analyseergebnisse und Konfigurationsvariablen wie KI-Modellparameter.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der auf visionsberatung.de veröffentlichten Datenschutzerklärung. Die Visionsberatung verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen der DSGVO zu beachten.

Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.

Schlussbestimmungen

Die Teilnahme an Schlichtungsverfahren wird ausgeschlossen.

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Visionsberatung.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.